Stiftungsrat / Verzinsung 2015 / Ausblick

Der Stiftungsrat hat beschlossen, die Altersguthaben für  das Jahr 2015 mit dem vom Bundesrat festgelegten Mindestzinssatz von 1.75 % zu verzinsen. Für das Jahr 2016 hat der Bundesrat den BVG-Mindestzinssatz auf 1.25 % gesenkt. Der Stiftungsrat wird im Dezember über die definitive Verzinsung der Altersguthaben im laufenden Jahr entscheiden. Altersguthaben von während des Jahres 2016 austretenden Mitgliedern werden bis zum Austritt mit dem Mindestzinssatz verzinst.

Das rekordtiefe Zinsniveau, die Unsicherheiten an den Finanzmärkten und die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung haben einen grossen Einfluss auf die langfristige Finanzierung der Renten. Das Umfeld hat sich in den letzten Jahren stark zu Ungunsten der Pensionskassen verändert. Es gilt, auf diese Veränderungen zu reagieren. Der Stiftungsrat wird sich im Laufe des Jahres intensiv mit diesen Themen auseinandersetzen und geeignete Massnahmen ergreifen. Wir werden Sie rechtzeitig über die getroffenen Entscheide informieren.